BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN

Version 10.2024

1. PRINZIPIEN
1.1 (Haupt-)Mieter: eine natürliche oder juristische Person, die mit dem Vermieter einen Mietvertrag über eine Ferienunterkunft abschließt und die Beförderung dieser Unterkunft selbst organisiert. 1.2 Mitmieter: die Person, die zusammen mit dem (Haupt-)Mieter in der Ferienunterkunft wohnt. 1.3 Vermieter: die natürliche oder juristische Person, die die Ferienunterkunft an den Mieter vermietet. 1.4 Vertrag: der Mietvertrag zwischen dem Vermieter und dem (Haupt-)Mieter. 1.5 Mietkonditionen: die vom Vermieter angewandten aktuellen Mietkonditionen. 1.6 Eurochalets: (nachstehend "EG" genannt), Handelsname der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Travel Domain B.V.", die als Vermittler beim Abschluss des Mietvertrags zwischen Vermieter und Mieter in Bezug auf die Ferienunterkunft auftritt und in den nachstehend genannten Fällen auch als Bevollmächtigter des Vermieters handelt. 1.7 Website: die Website der EG mit der Internetadresse www.eurochalets.de

2. ANWENDUNG 
2.1 Die Mietbedingungen gelten für den Vertrag sowie für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Vereinbarungen mit und Dienstleistungen des Vermieters, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren. 2.2 Die Mietbedingungen werden dem (Haupt-)Mieter nach Möglichkeit vor oder bei Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt, oder es wird auf die digitale Fassung verwiesen.

3. VEREINBARUNG
3.1 Die Vereinbarung wird zwischen dem Vermieter und dem Mieter getroffen. 3.2 Der Mieter muss mindestens 24 Jahre alt sein. 3.3 Kommt der Vertrag durch Vermittlung von EC und über die Website zustande, kommt der Vertrag mit der Erteilung des Buchungsauftrags auf der Website von EC zustande. Wird der Vertrag telefonisch über die Vermittlung von EC geschlossen, kommt der Vertrag zustande, wenn der Mieter EC den Buchungsauftrag telefonisch erteilt. EC bestätigt eine Buchung über die Website per E-Mail spätestens 24 Stunden nach dem Buchungsauftrag. Andere Buchungen werden von EC so schnell wie möglich bestätigt. 3.4 Enthält die Bestätigung Ungenauigkeiten, sollte der Mieter diese innerhalb von zwei Arbeitstagen nach der Buchung bei der EG melden.
3.5 EC ist im Namen des Vermieters berechtigt, eine Buchung aufgrund des (jugendlichen) Alters und der Größe einer Gruppe von Mietern abzulehnen. In einem solchen Fall können auch weitere Bedingungen auferlegt werden, wie die Zahlung einer (zusätzlichen) Kaution. 3.6 EC behält sich das Recht vor, die Bearbeitung einer Reservierung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzulehnen. 3.7 Der Buchungsauftrag ist sofort verbindlich. Der Vertrag unterliegt nicht dem gesetzlichen Widerrufsrecht (Bedenkzeit).

4. ÄNDERUNGEN DES ABKOMMENS
4.1 Wenn Sie nach Vertragsabschluss Änderungen am Vertrag vornehmen möchten, ist die EG nicht verpflichtet, diese zu akzeptieren. Es liegt im Ermessen der EC zu entscheiden, ob und in welchem Umfang sie diese Änderungen annimmt. Falls EC Ihre Änderungen akzeptiert, kann EC Ihnen eine Änderungsgebühr von 35,00 € in Rechnung stellen.

5. IN-PLACE
5.1 Der Mieter und andere Nutzer dürfen die genutzte Unterkunft unter keiner Bezeichnung und auf keine Weise an andere als die im Vertrag genannten Personen weitergeben, es sei denn, dies wurde mit EC abgesprochen und von EC schriftlich bestätigt. 5.2 Wenn der Mieter und EC vereinbart haben, dass der Mieter und/oder ein oder mehrere Nutzer ersetzt werden, haften Sie gegenüber EC neben dem Mieter und/oder den Nutzern, die Sie und/oder andere Nutzer ersetzen, gesamtschuldnerisch für die Zahlung des noch fälligen Teils der Miete, der Umbaukosten (siehe Artikel 4.1) und der zusätzlichen Kosten, die sich aus dem Ersatz ergeben, sowie für eventuelle Stornierungskosten.

6. MIETE UND ZAHLUNG
6.1 Der Vermieter hat EC ermächtigt, die Miete in seinem Namen einzuziehen. 6.2 Die Mietpreise für Unterkünfte außerhalb der Eurozone basieren auf dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Wenn der Wechselkurs dies rechtfertigt, behält sich EC das Recht vor, den Mietpreis bei der zweiten Zahlung zu korrigieren. Dies geschieht in Absprache mit dem Kunden. 6.3 Der (Haupt-)Mieter muss innerhalb von acht Kalendertagen nach dem Datum der in Artikel 3.3 genannten Bestätigung 50 % des Mietpreises zuzüglich der Reservierungskosten und eventueller Versicherungsprämien zahlen. Die Zahlung kann über den angegebenen Zahlungslink und durch manuelle Überweisung auf die auf der Bestätigung angegebene IBAN-Nummer erfolgen.
6.4 Der restliche Mietbetrag ist spätestens acht Wochen vor Beginn des Mietzeitraums in der unter Ziffer 6.3 genannten Weise an EC zu zahlen. 6.5 Bei Buchungen innerhalb von acht Wochen vor Beginn des Mietzeitraums ist der gesamte Mietbetrag unmittelbar nach dem Datum der Bestätigung auf die oben unter Artikel 6.3. genannte Weise zu zahlen. 6.6 Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist ist der (Haupt-)Mieter ab dem Tag, an dem diese Frist abgelaufen ist, in Verzug, ohne dass es einer weiteren Inverzugsetzung seitens EC bedarf. Von diesem Zeitpunkt an schuldet der Mieter die gesetzlichen Zinsen.
6.7 Sobald der Mieter in Verzug ist, ist EC berechtigt, den Vertrag im Namen des Vermieters zu kündigen. In diesem Fall schuldet der Mieter die in Artikel 7.2 beschriebene Stornogebühr.
6.8 Die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die dem Vermieter im Zusammenhang mit der Eintreibung des dem Vermieter geschuldeten und nicht rechtzeitig gezahlten Betrags entstehen, gehen zu Lasten des (Haupt-)Mieters. Die außergerichtlichen Kosten werden auf 15 % des Hauptbetrags der Forderung festgesetzt, es sei denn, dieser Betrag ist unter Berücksichtigung der Inkassoarbeiten und des geschuldeten Betrags unbillig. Die gerichtlichen Kosten richten sich nach den tatsächlich entstandenen Kosten, die angemessen sind.


7. STORNIERUNG
7.1 Ein Antrag auf Kündigung des Vertrags ist an EC zu richten, das den Antrag im Namen des Vermieters bearbeiten wird. 7.2 Der Mieter storniert gegen Zahlung der folgenden Stornogebühren:
a. bei Stornierung bis 56 Tage vor Beginn des Aufenthalts: 50% des Mietpreises; b. bei Stornierung bis 42 Tage vor Beginn des Aufenthalts: 75% des Mietpreises;
c. Bei Stornierung bis zu 0 Tagen vor Aufenthaltsbeginn: 100% des Mietpreises.
7.3 Die Stornierung einer Buchung durch den (Haupt-)Mieter gilt auch als Stornierung für Mitmieter. 7.4 Eine Annullierung, die an einem Samstag oder Sonntag oder an einem in den Niederlanden geltenden gesetzlichen Feiertag erfolgt, gilt als am nächsten in den Niederlanden geltenden Werktag erfolgt. 7.5 Sie können sich gegen dieses Risiko absichern, indem Sie gleichzeitig mit Ihrer Buchung eine Rücktrittsversicherung abschließen. Weitere Informationen zu den Bedingungen und Prämien finden Sie unter www.eurochalets.de, oder kontaktieren Sie uns. 7.6 Wenn Sie nicht innerhalb von 24 Stunden nach dem vereinbarten Starttermin ohne weitere Benachrichtigung eintreffen, gilt dies als Stornierung.

8. HAUSTIERE
8.1 Haustiere sind in den meisten Unterkünften nicht erlaubt. Ausnahmen sind auf der Website unter der jeweiligen Unterkunft aufgeführt. Wenn Sie ein Haustier mitbringen und dies nicht bei EC melden, kann Ihr Haustier abgelehnt werden. Die dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Mieters.

9. HAFTUNG DES/DER MIETER(S)
9.1 Der (Haupt-)Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für alle Schäden, die dem Vermieter während der Mietzeit des Chalets durch den Aufenthalt entstehen, unabhängig davon, ob diese Schäden durch Handlungen oder Unterlassungen des (Haupt-)Mieters und/oder der Mitmieter oder durch Dritte, die sich aufgrund ihrer Handlungen im Ferienhaus aufhalten, oder durch Tiere oder Gegenstände in ihrem Besitz verursacht wurden.

10. BESCHWERDEN UND HAFTUNG
10.1 Alle vom Mieter entdeckten Mängel am Chalet müssen vom Mieter unverzüglich und innerhalb von 24 Stunden nach ihrem Auftreten oder ihrer Entdeckung dem Verwalter und EC gemeldet werden.
10.2 Handelt es sich bei dem Mangel um eine Eigenschaft oder einen Zustand des Chalets, die bzw. den der Mieter nicht zu vertreten hat und die bzw. der dazu führt, dass das Chalet dem Mieter nicht den Genuss bietet, den er aufgrund des Vertrages erwarten durfte, ist der Vermieter verpflichtet, den Mangel zu beheben. Der Mieter hat dem Vermieter stets die Möglichkeit zu geben, die Mängel zu beheben.
10.3 Wird die Beschwerde nach Ansicht des Mieters vom Vermieter nicht angemessen gelöst, setzt sich die EG in einer Situation gemäß Artikel 10.2 mit dem Vermieter in Verbindung und vermittelt zwischen dem Mieter und dem Vermieter, um eine Lösung herbeizuführen. Die EG kann auch im Namen des Vermieters eine finanzielle Regelung mit dem Mieter treffen. Die Bestimmungen dieses Absatzes sind ausdrücklich eine Verpflichtung von EC, sich nach besten Kräften zu bemühen. 10.4 Kommt es zu keiner gütlichen Einigung über die Beschwerde, so teilt EC, sofern dies noch nicht geschehen ist, dem Mieter auf dessen Ersuchen die ihr vorliegenden Angaben über den Vermieter mit, damit der Mieter gegebenenfalls Klage gegen den Vermieter erheben kann.
10.5 Vorbehaltlich der nachstehenden Einschränkungen haftet der Vermieter gegenüber dem Mieter, wenn der Mieter einen Vermögensschaden erlitten hat, der darauf zurückzuführen ist, dass der Vermieter seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht erfüllt hat.
10.6 Der Vermieter haftet nicht, soweit der Mieter einen Schaden aus einer Versicherung, z. B. einer Reise- oder Reiserücktrittsversicherung, geltend machen konnte.
10.7 Die Haftung für Schäden und Kosten, die der Mieter in Ausübung seines Berufes oder Betriebes erleidet, ist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters.
10.8 Unbeschadet der Bestimmungen in den vorstehenden Absätzen dieses Artikels ist die Haftung des Vermieters für andere als durch Tod oder Körperverletzung des Mieters entstandene Schäden auf höchstens den dreifachen Reisepreis beschränkt, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Vermieters vor.

11. RÜCKTRITT VOM VERTRAG
11.1 Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag schriftlich oder per E-Mail mit sofortiger Wirkung aufzulösen und die sofortige Räumung der Unterkunft zu verlangen, wenn der Mieter seine Sorgfaltspflicht für das Chalet schwerwiegend vernachlässigt, wenn er mehr oder andere Personen und/oder Tiere im Chalet unterbringt, als nach dem Vertrag zulässig ist, oder wenn er Schäden am Chalet verursacht, wenn er eine Belästigung verursacht oder anderweitig seine Pflichten als guter Mieter nicht erfüllt. In einem solchen Fall hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung (eines Teils) des Mietpreises, und der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter den Schaden zu ersetzen, der dem Vermieter durch die Handlungen oder Unterlassungen des Mieters entstanden ist. 11.2 Kann der Vermieter das Chalet aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat, nicht übergeben, so ist er berechtigt, den Vertrag aufzulösen. Der Mieter erhält in diesem Fall den Mietpreis zurück, hat aber keinen Anspruch auf Kosten- oder Schadensersatz. Der Vermieter wird sich in diesem Fall bemühen, dem Mieter eine möglichst gleichwertige Alternative für denselben oder einen anderen Zeitraum anzubieten. 11.3 Der Vermieter kann sich bei der Wahrnehmung der Rechte und Pflichten nach den Nummern 11.1 und 11.2 durch die EG vertreten lassen.

12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
12.1 Der Mieter darf das Chalet nicht untervermieten oder anderweitig Dritten zur Verfügung stellen, es sei denn, es liegt eine vorherige Genehmigung der EG vor.
12.2 Wenn sich der Vermieter in einem Fall nicht auf eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beruft oder von ihnen abweicht, bedeutet dies nicht, dass er sich in späteren Fällen nicht mehr auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen kann. 12.3 Der Mieter muss sich an die vom Vermieter aufgestellten Regeln halten. Sie finden diese Vorschriften in der Unterkunft. 12.4 In Übereinstimmung mit den örtlichen Vorschriften ist der Mieter verpflichtet, sich auf Verlangen beim "Check-in" auszuweisen. Wenn der Mieter sich nicht ausweisen kann, kann oder darf der Vermieter den Mieter nicht unterbringen. 12.5 Zur Durchführung notwendiger Instandhaltungsarbeiten gestatten Sie, dass während Ihres Aufenthalts Arbeiten an der Unterkunft oder anderen Einrichtungen durchgeführt werden, ohne dass Sie Anspruch auf Entschädigung haben. 12.6 Offensichtliche Druck- und Satzfehler binden die EG nicht. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen alle früheren Veröffentlichungen. 12.7 Auf alle Angebote, Verträge und deren Erfüllung, auf die sich diese Mietbedingungen ganz oder teilweise beziehen, findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Dieses wird von dem absolut zuständigen Gericht im Bezirk Dordrecht angewandt.